Ihr Anwalt für Erbrecht – mit Kompetenz und Erfahrung
Als Anwalt für Erbrecht und Notar helfe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Erbe.
Ob Sie ein Testament schreiben möchten, wissen wollen, wer welchen Pflichtteil bekommt, sich über Erbstreitigkeiten Sorgen machen oder eine Erbschaft im Ausland regeln müssen – in meiner Kanzlei bekommen Sie die beste Unterstützung und den rechtlichen Rat eines Fachanwalts für Erbrecht.

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Anwalt für Erbrecht in Mülheim für alle Erbfälle
In meiner Kanzlei berate ich Erblasser und Erben. Ich weiß, dass Erbrechtsfragen oft komplex sind. Deshalb stehe ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht zur Seite und unterstütze Sie in allen Erbangelegenheiten.
Mit über 25 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr habe ich ein tiefes Verständnis für die vielfältigen Aspekte der Rechtsberatung.

Vorsorge & Testament
- Notar & Fachanwalt für Erbrecht
- Testamentsgestaltung
- Hinterlegung Testament
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmacht
- Erbvertrag
- Schenkung zu Lebzeiten
- Vererben in Spanien
- Notarielle Leistungen

Pflichtteil bei Erbschaft
- Pflichtteil einfordern
- Pflichtteil bei Ausschlagung
- Auszahlung des Pflichtteils
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Pflichtteil berechnen
- Pflichtteilsanspruch vollstrecken
- Ansprüche von Ehegatten
- Erbteil von Kindern
- Regelung Patchworkfamilie

Unterstützung im Erbfall
- Rechtsberatung für Erben
- Formfehler im letzten Willen
- Kein Testament vorhanden
- Klärung zu geerbten Immobilien
- Erbengemeinschaft Rechte und Pflichten
- Mediation bei verschiedenen Standpunkten
- Anfechtung von Testamenten
- Auszahlung von Miterben
- Vertretung vor Gericht
Kanzlei für Erbrecht – Notar für Testament
Von der Nachlassplanung bis zur Abwicklung eines Erbfalls biete ich Ihnen umfassende Unterstützung. Auch bei der Lösung von Sonderfällen stehe ich Ihnen zur Seite. Als Fachanwalt für Erbrecht vertrete ich Ihre Interessen mit ganzem Engagement.
Über 25 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt und 10 Jahre als Notar in Mülheim an der Ruhr.
Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht – Deutsches und Europäisches Erbrecht.
Mehrsprachige Beratung – auf Englisch, Spanisch und Französisch (ermächtigter Übersetzer).
DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert – höchste Qualitätsstandards und Qualitätsmanagement an den Kanzlei-Standorten in Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Kompetent beraten:
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Rechtsanwälte & Notar
Dr. Keller
45468 Mülheim an der Ruhr
Häufige Fragen rund ums Erbrecht
Das Erbrecht in Deutschland ist kompliziert. Wer sicher gehen will das Richtige zu tun, lässt sich am besten individuell von einem Notar und Fachanwalt für Erbrecht beraten.
Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht kann helfen, das Testament so zu gestalten, dass der letzte Wille des Erblassers klar und rechtlich bindend festgelegt wird. Das Erbrecht in Deutschland ist kompliziert. Wer sicher gehen will das Richtige zu tun, lässt sich am besten individuell von einem Notar und Fachanwalt für Erbrecht beraten.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, zum Beispiel wenn mehrere Erben im Testament benannt sind oder kein gültiges Testament vorliegt.
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine abweichenden Regelungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen wurden.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht kennt die aktuelle Rechtsprechung und wird Sie umfassend und professionell beraten. Er hilft auch bei der individuellen Nachlassplanung, damit Ihre Wünsche genauso umgesetzt werden, wie es in Ihrem Interesse ist.
Im Erbfall geht das Vermögen des Verstorbenen auf die Erben über, die dann die rechtliche Verantwortung für den Nachlass übernehmen.
Eine Verfügung zu Lebzeiten bezeichnet eine Schenkung oder andere Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers.
Die Erstellung eines persönlichen Testaments ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen zur Erbverteilung umgesetzt werden. Ohne ein Testament wird Ihr Nachlass nach den gesetzlichen Erbfolgeregelungen verteilt, was möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen und dabei besonders jenen Personen Rechnung zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen.
Das Berliner Testament ist eine populäre Wahl für verheiratete Paare, die gemeinsam testamentarische Verfügungen treffen möchten. In dieser speziellen Form setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, wobei die Kinder erst nach dem Ableben des zweiten Elternteils erben. Dies ermöglicht es den Eheleuten, einen gemeinsamen Schlusserben festzulegen, der jedoch erst nach dem Tod beider Partner erbt.
Das gemeinschaftliche Testament ist besonders für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner wichtig. Es beinhaltet spezielle Regelungen für den Fall, dass einer der Partner verstirbt. Wichtig zu wissen: Lebensgefährten, die nicht offiziell eingetragen sind, können kein gemeinsames Testament machen.
Solche Testamente helfen dabei, den verbleibenden Partner abzusichern. Damit wird verhindert, dass das Erbe automatisch nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Dies könnte anderen Verwandten schon zu Lebzeiten des überlebenden Partners einen Teil des Erbes geben. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. Für nicht eingetragene Lebensgefährten gibt es andere Wege der Absicherung, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung oder besondere Regelungen in einem individuellen Testament.
Ein Erblasser, der ein Testament macht, kann bestimmen, dass berechtigte Personen nichts oder nur einen festgelegten Mindestteil vom Erbe bekommen. Man braucht dafür keinen Grund anzugeben. Zum Beispiel kann im Testament stehen: "Kind A soll alles erben, Kind B bekommt nur den Pflichtteil."
In einem "Berliner Testament", oft von Ehepartnern genutzt, können die Kinder zugunsten des Ehepartners vom Erbe ausgeschlossen werden. Eine solche Formulierung könnte sein: "Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nachdem wir beide verstorben sind, sollen unsere Kinder das Erbe zu gleichen Teilen bekommen." Es ist wichtig, die rechtlichen Folgen einer solchen Entscheidung, besonders in Bezug auf den Pflichtteil, zu verstehen.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil vom Erbe, der bestimmten nahen Familienangehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nichts bekommen sollen. Dadurch kann der Erblasser diese Angehörigen nicht komplett vom Erbe ausschließen.
Manchmal verschenken Erblasser ihr Vermögen, um den Pflichtteil zu verringern. In solchen Fällen können die Angehörigen trotzdem einen gewissen Anspruch haben. Das komplette Umgehen des Pflichtteils ist nur in seltenen Fällen möglich.
Selbst wenn eine Person enterbt wurde, kann sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.
Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören in der Regel:
- Kinder des Erblassers, inklusive adoptierter und nichtehelicher Kinder
- Der Ehepartner, sofern die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls noch bestand
- Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
- Eltern des Erblassers, falls dieser keine Nachkommen hat
- Enkel und Urenkel, wenn diese von der Erbfolge ausgeschlossen sind und deren Eltern bereits verstorben sind
Nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen hingegen:
Geschwister, Großeltern, Stief- undPflegekinder, Onkel und Tanten, (nichteheliche) Lebensgefährten sowie Neffen, Nichten und entferntere Verwandte.
Die gesetzliche Erbfolge legt fest, wer nach dem Gesetz erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Meistens erben der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner und die Kinder des Verstorbenen.
Wenn der Erblasser verheiratet war, bekommt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Sind keine Kinder da, erben andere Verwandte wie Eltern, Geschwister oder deren Kinder.
Manchmal kann das zu komplizierten Situationen führen. Zum Beispiel, wenn der Ehepartner nur die Hälfte eines gemeinsamen Hauses erbt und die andere Hälfte an die Kinder geht. Dann müssen sie sich untereinander einigen, wie sie mit dem Haus umgehen wollen, sei es beim Wohnrecht, Umbauten fürs Alter oder einem möglichen Verkauf.
Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten. Es sind bestimmte formalrechtliche Voraussetzungen zu beachten, um sie gültig zu machen.
Bei Schenkungen vor dem Erbfall hat der Schenkende grundsätzlich freie Hand. Ein Erblasser kann sein Vermögen zu Lebzeiten frei übertragen, ohne dass es hierfür eine Höchstgrenze oder die Notwendigkeit einer Begründung gibt. Nach Vollzug der Schenkung geht der geschenkte Gegenstand in das Eigentum des Beschenkten über, der dann darüber verfügen kann. Aber Sie vermuten es bereits, auch hier lauern zahlreiche Fallen, die man kennen sollte.
Schenkungen vor dem Erbfall können steuerliche Vorteile bieten und sollten daher sorgfältig geplant werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann wertvolle Unterstützung bei der Gestaltung eines Schenkungsvertrages bieten, rechtssichere Bedingungen und Auflagen formulieren sowie über die Auswirkungen auf Ausgleichspflichten und Pflichtteilsansprüche aufklären. Eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht sollte unbedingt vor der Schenkung erfolgen.