Ihr Anwalt für Erbrecht – mit Kompetenz und Erfahrung

Als Anwalt für Erbrecht und Notar helfe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Erbe.

Ob Sie ein Testament schreiben möchten, wissen wollen, wer welchen Pflichtteil bekommt, sich über Erbstreitigkeiten Sorgen machen oder eine Erbschaft im Ausland regeln müssen – in meiner Kanzlei bekommen Sie die beste Unterstützung und den rechtlichen Rat eines Fachanwalts für Erbrecht.

Fachanwalt für Erbrecht Dr. Keller
10
Jahre
Notar
25
Jahre
Anwalt
150
5* Top
Bewertungen
3000
Rechtsfälle
pro Jahr
Leistungen

Anwalt für Erbrecht in Mülheim für alle Erbfälle

In meiner Kanzlei berate ich Erblasser und Erben. Ich weiß, dass Erbrechtsfragen oft komplex sind. Deshalb stehe ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht zur Seite und unterstütze Sie in allen Erbangelegenheiten.

Mit über 25 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr habe ich ein tiefes Verständnis für die vielfältigen Aspekte der Rechtsberatung.

Testament beim Anwalt erstellen

Vorsorge & Testament

  • Notar & Fachanwalt für Erbrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Hinterlegung Testament
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmacht
  • Erbvertrag
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Vererben in Spanien
  • Notarielle Leistungen
Pflichtteil Erbe berechnen

Pflichtteil bei Erbschaft

  • Pflichtteil einfordern
  • Pflichtteil bei Ausschlagung
  • Auszahlung des Pflichtteils
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Pflichtteil berechnen
  • Pflichtteilsanspruch vollstrecken
  • Ansprüche von Ehegatten
  • Erbteil von Kindern
  • Regelung Patchworkfamilie
Erbengemeinschaft beim Fachanwalt

Unterstützung im Erbfall

  • Rechtsberatung für Erben
  • Formfehler im letzten Willen
  • Kein Testament vorhanden
  • Klärung zu geerbten Immobilien
  • Erbengemeinschaft Rechte und Pflichten
  • Mediation bei verschiedenen Standpunkten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Auszahlung von Miterben
  • Vertretung vor Gericht

Dringende Fragen zum Erbrecht?
Ihr Anwalt hilft sofort!

JETZT TELEFONTERMIN BUCHEN
Über mich

Kanzlei für Erbrecht – Notar für Testament

Von der Nachlassplanung bis zur Abwicklung eines Erbfalls biete ich Ihnen umfassende Unterstützung. Auch bei der Lösung von Sonderfällen stehe ich Ihnen zur Seite. Als Fachanwalt für Erbrecht vertrete ich Ihre Interessen mit ganzem Engagement.

Über 25 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt und 10 Jahre als Notar in Mülheim an der Ruhr.

Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht – Deutsches und Europäisches Erbrecht.

Mehrsprachige Beratung – auf Englisch, Spanisch und Französisch (ermächtigter Übersetzer).

DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert – höchste Qualitätsstandards und Qualitätsmanagement an den Kanzlei-Standorten in Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Keller

Kompetent beraten:
Bewertungen zum Anwalt

Das sagen Mandanten über den Rechtsanwalt für Erbrecht Dr. Keller

"Ich habe Dr. Keller und seine Mitarbeiter als sehr kompetentes und sympathisches Team kennengelernt. Anfragen werden sehr schnell, sehr freundlich und immer professionell beantwortet. Ich kann die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Keller nur empfehlen!"

Mandant Erbrecht  Bewertung
Frau Weber

"Herr RA Dr. Keller hat mich sehr freundlich und kompetent beraten und erfolgreich vertreten. Er hat mich mit seiner Kompetenz und Empathie überzeugt. Das Kanzlei-Team war immer sehr hilfsbereit. Ich kann Dr. Keller als RA jedem empfehlen."

Mandant Erbrecht  Bewertung
Herr Schoening

"Ich kann nur sagen, dass ich mich sehr gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt habe, es wurde schnell und zügig gearbeitet, ich wurde gut beraten und immer über die weiteren Schritte informiert. Sollte ich wieder einen Anwalt benötigen, dann auf jeden Fall Anwaltskanzlei Dr. Keller!"

Mandant Erbrecht  Bewertung
Frau Wegmann

"Ich war nun bereits das dritte Mal bei Herrn Dr. Keller und war immer sehr zufrieden. Freundliche Mitarbeiter und Herr Dr. Keller ist ebenfalls immer sehr freundlich und gestaltet das ganze relativ entspannt. Weiter so!"

Mandant Erbrecht  Bewertung
Maurice

"Danke an Herrn Dr. Keller. Er hat mich gut beraten und vertreten. Und das zum Wiederholten mal. Vielen Dank dafür."

Mandant Erbrecht  Bewertung
Herr Schreiner

"Wir waren sehr zufrieden und können diese Kanzlei nur empfehlen. Wir waren ständig in Kontakt und im gegenseitigen Austausch. Wir werden auch in der Zukunft gerne mit dieser Kanzlei zusammenarbeiten."

Mandant Erbrecht  Bewertung
Herr Awrach
unsplash-bug
Kontakt

Ihr direkter Draht zu den Fachanwälten für Erbrecht
in der Nähe

Ihr Erbe ist zu wichtig, um es auf die lange Bank zu schieben! Vereinbaren Sie jetzt direkt online Ihren Wunschtermin mit mir – Ihrem Experten für Erbrecht.

Terminbuchung

Gerne nehme ich Ihre Vereinbarung eines Telefontermins mit mir in meinem Online-Kalender oder per E-Mail entgegen.

Telefon

Mo – Fr von 9:00 bis 12:30
Mo, Di, Do, Fr von 15:00 bis 17:00
0208 82132100

Rechtsanwälte & Notar
Dr. Keller

Muhrenkamp 11
45468 Mülheim an der Ruhr

Häufige Fragen rund ums Erbrecht

Das Erbrecht in Deutschland ist kompliziert. Wer sicher gehen will das Richtige zu tun, lässt sich am besten individuell von einem Notar und Fachanwalt für Erbrecht beraten.

Wie kann man ein Testament bindend und sicher gestalten?

Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht kann helfen, das Testament so zu gestalten, dass der letzte Wille des Erblassers klar und rechtlich bindend festgelegt wird. Das Erbrecht in Deutschland ist kompliziert. Wer sicher gehen will das Richtige zu tun, lässt sich am besten individuell von einem Notar und Fachanwalt für Erbrecht beraten.

Was versteht man unter Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, zum Beispiel wenn mehrere Erben im Testament benannt sind oder kein gültiges Testament vorliegt.

Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine abweichenden Regelungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen wurden.

Warum ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen?

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht kennt die aktuelle Rechtsprechung und wird Sie umfassend und professionell beraten. Er hilft auch bei der individuellen Nachlassplanung, damit Ihre Wünsche genauso umgesetzt werden, wie es in Ihrem Interesse ist.

Was passiert im Erbfall?

Im Erbfall geht das Vermögen des Verstorbenen auf die Erben über, die dann die rechtliche Verantwortung für den Nachlass übernehmen.

Was bedeutet eine Verfügung zu Lebzeiten?

Eine Verfügung zu Lebzeiten bezeichnet eine Schenkung oder andere Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers.

Wann ist eine Testamentserstellung sinnvoll?

Die Erstellung eines persönlichen Testaments ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen zur Erbverteilung umgesetzt werden. Ohne ein Testament wird Ihr Nachlass nach den gesetzlichen Erbfolgeregelungen verteilt, was möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen und dabei besonders jenen Personen Rechnung zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine populäre Wahl für verheiratete Paare, die gemeinsam testamentarische Verfügungen treffen möchten. In dieser speziellen Form setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, wobei die Kinder erst nach dem Ableben des zweiten Elternteils erben. Dies ermöglicht es den Eheleuten, einen gemeinsamen Schlusserben festzulegen, der jedoch erst nach dem Tod beider Partner erbt.

Was versteht man unter einem gemeinschaftlichen Testament?

Das gemeinschaftliche Testament ist besonders für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner wichtig. Es beinhaltet spezielle Regelungen für den Fall, dass einer der Partner verstirbt. Wichtig zu wissen: Lebensgefährten, die nicht offiziell eingetragen sind, können kein gemeinsames Testament machen.

Solche Testamente helfen dabei, den verbleibenden Partner abzusichern. Damit wird verhindert, dass das Erbe automatisch nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Dies könnte anderen Verwandten schon zu Lebzeiten des überlebenden Partners einen Teil des Erbes geben. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. Für nicht eingetragene Lebensgefährten gibt es andere Wege der Absicherung, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung oder besondere Regelungen in einem individuellen Testament.

Wie kann man die Verteilung des Erbes per Testament gestalten?

Ein Erblasser, der ein Testament macht, kann bestimmen, dass berechtigte Personen nichts oder nur einen festgelegten Mindestteil vom Erbe bekommen. Man braucht dafür keinen Grund anzugeben. Zum Beispiel kann im Testament stehen: "Kind A soll alles erben, Kind B bekommt nur den Pflichtteil."

In einem "Berliner Testament", oft von Ehepartnern genutzt, können die Kinder zugunsten des Ehepartners vom Erbe ausgeschlossen werden. Eine solche Formulierung könnte sein: "Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nachdem wir beide verstorben sind, sollen unsere Kinder das Erbe zu gleichen Teilen bekommen." Es ist wichtig, die rechtlichen Folgen einer solchen Entscheidung, besonders in Bezug auf den Pflichtteil, zu verstehen.

Was ist der Pflichtteil beim Erbe?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil vom Erbe, der bestimmten nahen Familienangehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nichts bekommen sollen. Dadurch kann der Erblasser diese Angehörigen nicht komplett vom Erbe ausschließen.

Manchmal verschenken Erblasser ihr Vermögen, um den Pflichtteil zu verringern. In solchen Fällen können die Angehörigen trotzdem einen gewissen Anspruch haben. Das komplette Umgehen des Pflichtteils ist nur in seltenen Fällen möglich.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Selbst wenn eine Person enterbt wurde, kann sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören in der Regel:
- Kinder des Erblassers, inklusive adoptierter und nichtehelicher Kinder
- Der Ehepartner, sofern die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls noch bestand
- Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
- Eltern des Erblassers, falls dieser keine Nachkommen hat
- Enkel und Urenkel, wenn diese von der Erbfolge ausgeschlossen sind und deren Eltern bereits verstorben sind

Nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen hingegen:
Geschwister, Großeltern, Stief- undPflegekinder, Onkel und Tanten, (nichteheliche) Lebensgefährten sowie Neffen, Nichten und entferntere Verwandte.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge legt fest, wer nach dem Gesetz erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Meistens erben der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner und die Kinder des Verstorbenen.

Wenn der Erblasser verheiratet war, bekommt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Sind keine Kinder da, erben andere Verwandte wie Eltern, Geschwister oder deren Kinder.

Manchmal kann das zu komplizierten Situationen führen. Zum Beispiel, wenn der Ehepartner nur die Hälfte eines gemeinsamen Hauses erbt und die andere Hälfte an die Kinder geht. Dann müssen sie sich untereinander einigen, wie sie mit dem Haus umgehen wollen, sei es beim Wohnrecht, Umbauten fürs Alter oder einem möglichen Verkauf.

Was ist eine Schenkung und was ist zu beachten vor dem Erbfall?

Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten. Es sind bestimmte formalrechtliche Voraussetzungen zu beachten, um sie gültig zu machen.

Bei Schenkungen vor dem Erbfall hat der Schenkende grundsätzlich freie Hand. Ein Erblasser kann sein Vermögen zu Lebzeiten frei übertragen, ohne dass es hierfür eine Höchstgrenze oder die Notwendigkeit einer Begründung gibt. Nach Vollzug der Schenkung geht der geschenkte Gegenstand in das Eigentum des Beschenkten über, der dann darüber verfügen kann. Aber Sie vermuten es bereits, auch hier lauern zahlreiche Fallen, die man kennen sollte.

Schenkungen vor dem Erbfall können steuerliche Vorteile bieten und sollten daher sorgfältig geplant werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann wertvolle Unterstützung bei der Gestaltung eines Schenkungsvertrages bieten, rechtssichere Bedingungen und Auflagen formulieren sowie über die Auswirkungen auf Ausgleichspflichten und Pflichtteilsansprüche aufklären. Eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht sollte unbedingt vor der Schenkung erfolgen.